Sehr geehrte Damen und Herren,

sehen Sie bitte die Anlage!

Bestätigung gerne per Email.

 

Beachten Sie bitte, dass es – wie das AG-Weimar am 11.01.2021 detailliert ausführte (nachzulesen hier auf S. 7 von 756)  - es in Deutschland niemals eine epidemische Lage nationaler Tragweite gab.

Leider wahr dürfte hingegen sein, dass die ganze Panikmache im Allgemeinen nicht aufgrund einer tatsächlich bedrohlichen Lage getätigt wurde, sondern so wie das Panik machende Strategiepapier vom ursprünglich wohl 22.03.2020 im Besonderen, wie die WELT am 08.02.2021 schrieb, von der Regierung in Auftrag gegeben wurde.

 

Die politischen „Grunsch-Entscheidungen“ (vermutliche beides: Grund- und Wunsch-Entscheidungen) unter denen wir alle leiden, haben – mittlerweile von Angela Merkel sogar videodokumentiert zugestanden – mit Wissenschaft nichts zu tun und auch nichts mit Gesundheit oder dem Wohl unseres Landes. Dass man eine neue Weltordnung einführen will, wurde sogar schon 2018 in Zeile 6912 (S. 146) des auf der Homepage der CDU abrufbaren Koalitionsvertrages verraten.

 

Das AG Weimar schloss jedenfalls aus der Lage, die niemals eine national bedrohliche Tragweite hatte, dass die zu betrachtende Thüringer ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und deshalb nichtig ist (im Urteil auf S. 2).

 

Da dieses umfassende Werk bislang nirgends auch nur ansatzweise widerlegt wurde, sind aufgrund der in Thüringen erkannten national nicht bestehenden Bedrohlichkeit auch die Schutzverordnungen der übrigen Länder verfassungswidrig und damit nichtig!

 

Die Regierungsspitzen haben den Zeitpunkt für einen Exit mittlerweile so lange verpasst, dass sie ihn ohne Gesichtsverlust nicht mehr hinbekommen können, bevor sie nicht unser ganzes Land in den Ruin geführt haben.

Während der Amtseid sich auf das Wohl des Landes richtet, orientieren sich die Maßnahmen ganz unverhohlen nicht einmal mehr am gesundheitlichen Zustand des Landes, sondern nur noch am Verkaufserfolg der Impfstoff-Industrie.

Jeder Deutsche ist ein Feststellungsbefugter zum Erkennen einer ggf. nach Art. 20 (4) GG vorliegenden Widerstandslage!

 

Es stellt sich daher für jeden gerne braven Bürger die Frage,
in wie weit er als Mitmacher am Untergang mitwirken will,
oder ob er seinen eigenen Lebenswillen inklusiv einer Verantwortung für Mitmensch und Nachkomme versteht.

 

Nach der bisherigen Verfassungsdogmatik ist das gesamte Regierungshandeln - und die Verordnungen, die jetzt in Kraft getreten sind - schlichtweg unwirksam. Die existieren gar nicht. Das ist ein rechtliches Nullum.
https://youtu.be/c_425dPMe8k?t=498

 

Jedes Gericht, dass eine Verordnung für verfassungswidrig hält, kann und darf dieselbe nicht höheren Ortes vorlegen; sondern muss selbst ihre Anwendung mit Begründung verneinen.

https://www.youtube.com/watch?v=dy7Q_WAMlsc&t=2458s
Dies ist das Wesen des o. g. rechtlichen Nullums, der Nichtigkeit, der ganze bestellte Plandemie-Zinnober kann und darf nach unserer Verfassung an keinem Ort Rechtskraft entwickeln!
Jeder mitmachende Rechtsanwender und Funktionsträger ist dabei sich – mehr oder weniger – schuldig zu machen!

 

Wer noch am Zweifeln ist, sollte vielleicht einmal der einen oder anderen Kardinalfrage nachgehen und kann diese dann auch dem entgegenhalten, der meint ihn zum Mitmachen zwingen zu dürfen!