Sehr geehrte Damen und Herren,
sehen Sie bitte die Anlage!
Bestätigung gerne per Email.
Beachten Sie bitte, dass es –
wie das AG-Weimar am 11.01.2021 detailliert ausführte (nachzulesen hier
auf S. 7 von 756) - es in
Deutschland niemals
eine epidemische Lage nationaler Tragweite
gab.
Leider wahr dürfte hingegen
sein, dass die ganze Panikmache im Allgemeinen nicht aufgrund einer tatsächlich
bedrohlichen Lage getätigt wurde, sondern so wie das Panik
machende Strategiepapier
vom ursprünglich wohl 22.03.2020 im Besonderen, wie die WELT
am 08.02.2021 schrieb, von der Regierung in Auftrag gegeben wurde.
Die politischen
„Grunsch-Entscheidungen“ (vermutliche beides: Grund- und
Wunsch-Entscheidungen) unter denen wir alle leiden, haben – mittlerweile von Angela
Merkel sogar videodokumentiert zugestanden – mit Wissenschaft nichts
zu tun und auch nichts mit Gesundheit oder dem Wohl unseres Landes. Dass man
eine neue Weltordnung einführen
will, wurde sogar schon 2018 in Zeile 6912 (S. 146) des auf
der Homepage der CDU abrufbaren Koalitionsvertrages verraten.
Das AG Weimar schloss
jedenfalls aus der Lage, die niemals eine national bedrohliche Tragweite hatte,
dass die zu betrachtende Thüringer ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO
verfassungswidrig und deshalb nichtig ist (im Urteil
auf S. 2).
Da dieses umfassende Werk
bislang nirgends auch nur ansatzweise widerlegt wurde, sind aufgrund der in Thüringen
erkannten national nicht bestehenden Bedrohlichkeit auch die Schutzverordnungen
der übrigen Länder verfassungswidrig und damit nichtig!
Die Regierungsspitzen haben den
Zeitpunkt für einen Exit mittlerweile so lange verpasst, dass sie ihn ohne
Gesichtsverlust nicht mehr hinbekommen können, bevor sie nicht unser ganzes
Land in den Ruin geführt haben.
Während der Amtseid sich auf
das Wohl des Landes richtet, orientieren sich die Maßnahmen ganz unverhohlen
nicht einmal mehr am gesundheitlichen Zustand des Landes, sondern nur noch am
Verkaufserfolg der Impfstoff-Industrie.
Jeder Deutsche ist ein
Feststellungsbefugter zum Erkennen einer ggf. nach Art.
20 (4) GG vorliegenden Widerstandslage!
Es stellt sich daher für jeden
gerne braven Bürger die Frage,
in wie weit er als Mitmacher am Untergang mitwirken will,
oder ob er seinen eigenen Lebenswillen inklusiv einer Verantwortung für
Mitmensch und Nachkomme versteht.
Nach der bisherigen
Verfassungsdogmatik ist das gesamte Regierungshandeln - und die Verordnungen,
die jetzt in Kraft getreten sind - schlichtweg unwirksam. Die existieren gar
nicht. Das ist ein rechtliches Nullum.
https://youtu.be/c_425dPMe8k?t=498
Jedes
Gericht, dass eine Verordnung für
verfassungswidrig hält, kann und darf dieselbe nicht höheren Ortes vorlegen;
sondern muss selbst ihre Anwendung mit Begründung verneinen.
https://www.youtube.com/watch?v=dy7Q_WAMlsc&t=2458s
Dies ist das Wesen des o. g. rechtlichen Nullums, der Nichtigkeit, der ganze
bestellte Plandemie-Zinnober kann und darf nach unserer Verfassung an keinem Ort
Rechtskraft entwickeln!
Jeder
mitmachende Rechtsanwender und Funktionsträger ist dabei sich – mehr oder
weniger – schuldig zu machen!