Joachim Baum, Bielefeld, den 04.01.2021, zuletzt überarbeitet am 12.01.2022:

Die Erklärung des fünften Weltkriegs

vorliegend unter einer planmäßig etablierten Coronoia-Panik als Propagandakrieg geführt
von den Mächtigen dieser Welt gegen die eigenen Völker!

I. Es herrscht ein Propagandakrieg und die Masken sind in diesem Kriegswaffe!

Jeder Krieg der Welt hat seine Kriegslügen und seine Profiteure.
Der erste (1914-1918) und zweite Weltkrieg (1939-1945) wurde heiß, also mit herkömmlichen Waffen geführt.
Der als dritter Weltrieg zu bezeichnende kalte Krieg ging 1989 mit dem Berliner Mauerfall zuende.
Seit 1990 gibt es Bioterror-Planspiele. In ihnen wurden die Reaktionen der internationalen staatlichen Verantwortungsträger offiziell geübt, aber auch gleichzeitig von den Profiteuren getestet:
https://youtu.be/SSnJhHOU_28 . Seit 2001 gab es einen weltweiten vierten Weltkrieg gegen den so genannten angeblich islamistisch initiierten "War on Terror" https://youtu.be/ooM3rrBoiBA?t=2419 ,
im Jahr 2020 schließlich brach der somit als der fünfte Weltkrieg zu nennende - und schon vorher versuchte
https://www.youtube.com/results?search_query=profiteure+der+angst+arte+doku (Reservelinks: https://youtu.be/c2SBYlMY https://youtu.be/0Rml0oXAmTc https://youtu.be/UraMts_nO9M https://youtu.be/mH1D3qQTJ68 https://youtu.be/ZkyL4NxJJcc )-  Propagandakrieg gegen ein unsichtbares Virus bzw. gegen das eigene Volk:

Artikel 1 der UN-Menschenrechtserklärung, Resolution 217 A (III)
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
lautet:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Die Lebenswirklichkeit des Straßenverkehrs beweist, dass Menschen in der Lage sind, Abstände sicher per Augenmaß einzuhalten.
Das vollkommen unlogische, nachgeradezu absurde Agieren des Staates mit seinen Zwangsmaßnahmen erklärt alle Normalbürger für blöde.
Der Staat verletzt damit regelmäßig und systematisch die Menschenrechte, nach welchen sie aber vernünftig sind.
Nicht weil er es muss, oder wenigstens, weil er es mangels Kenntisse wenigstens vorübergehend dürfte, sondern allein: Weil er es meint, zu können.
Warum muss man erzwingen, was man erklären könnte? 

Darf man eine Anordnung, Feuer mit Benzin zu löschen (wie die Maske mit ihrer negativen Hauptwirkung) befolgen, nur weil eine Mehrheit sie für logisch hält?
Auch darf der Staat nicht einmal das Gesundheitsrisiko einzelner zur Disponition stellen, um dasselbe für andere zu verbessern.
Weil Masken aber nicht einmal für andere positiv wirken (können), erfüllen sie tatsächlich eine andere Funktion.
Die Maske ist zum Symbol der Unterwerfung, Diskriminierung und Volksverhetzung verkommen.

Das Tragen der Maske symbolisiert Einwilligung in Selbstschädigung und Unvernunft.
Mit dem Tragen der Maske begegnete der Wissende seinem Mitmenschen mit dem Signal, dass er es nicht besser weiß!
Beim Maskentragen geht es eben nicht nur um ein Stück Stoff - also um eine Bürde, die man ja gefälligst mal auf sich nehmen könne,
sondern um eben diese Signalisierung im Propagandakrieg.
Der mit Vernunft und Gewissen begabtr soll aber seinem Mitmenschen im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Der Wissende handelt nicht brüderlich, wenn er seine Mitmenschen nicht aufklärt, sondern auf dem Weg ins Verderben in Unwissenheit belässt.

II. Masken sind schädlich:

Sogar die im Narrativ der herrschenden Meinung behauptete Fremdschutzwirkung ist negativ.
Wohlgemerkt, nicht nur negative Nebenwirkungen überwiegen, sondern sogar die behauptete Hauptwirkung, der Fremdschutz ist

  1. nicht nur nicht seriös nachgewiesen,

  2. nicht nur null oder vernachlässigbar gering, sondern

  3. muss aus logischen Gründen negativ sein.

Dieses so genannte Maskenparadox (9 Minuten, https://www.bitchute.com/video/N2IiEHWljwFf/) wie folgt kurzgefasst:

  1. Viren werden von einem unterstellten Ausscheider in dessen Körper kontinuierlich erzeugt.

  2. Die ausgeatmete Luft hat eine bestimmte Virenkonzentration.

  3. Masken halten - je nach Qualität - eine ganz bestimmte Quote (z. B. 90%) auf ihrer Innenseite auf und lassen den Rest (Faktor x = z. B. 10%) doch durch.

  4. Die Aufgehaltenen Viren kumulieren im Trakt der Atemwege bis Zustrom und Abstrom gleich groß sind (im Beispiel bis auf y = 10-fache Ausgangskonzentration, Ausgangsausstoß),
    also bis dann ist x mal y wieder 100% der Ausgangswerte sind.

  5. Die erhöhte Atemwegskonzentration wird zurückgeatmet, die Viren finden wiederum Wirtszellen, vermehren sich also auch noch mal; die eigene Erkrankung befeuert und
    der so erhöhte Ausstoß auch wieder zu x mal y = 100% in die Umgebung gelassen.

Juristisches Ergebnis: Der Zwang zur Maske ist in seiner Wirksamkeit lediglich eine Verfügung über einen Teil der im Ausatemstrom besorgten Viren:
Hin zu dem Individual- und Allgemeinwohl schädigenden, vermehrungsbehafteten Umweg der Rückatmung.

Dieses Erkenntnis folgt aus physikalischen Erhaltungssätzen, wie z. B. der allgemein anerkannten Kirchhoffschen Knotenregel von 1845.
Nach dieser ist der (elektrische) Strom in der Reihenschaltung an allen Stellen gleich (jeder Punkt in der Leitung kann ein Kirchhoffscher Knoten sein, bei dem Zu- und Abfluss über die Nachbarpunkte übereinstimmen).
Somit kann man den Strom einer Konstantromquelle (elektrisch / Wasserhahn / Virengenerator) nicht durch einen Vorwiderstand reduzieren.

Derzeit 46+2 Studien (http://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.php), wie auch die offiziellen Zahlen treten noch hinzu.

III. Es gibt im Diskurs überhaupt keine Sachlichkeit mehr:

Weil die herkömmlichen Alltagsmasken (einschließlich FFP2) den Ausstoß nicht reduzieren können, kann es nicht einmal eine Prüfnorm mit der einzuhaltenden Mindesteffektivität geben.
Die Maskenauflagen verstoßen somit schon gegen das Bestimmtheitsgebot (103 (2) GG) und gegen die Rechtfertigungspflicht des Staates für sein Handeln (Art. 1 GG).
Menschen sind frei und der Erklärung staatlichen Handelns würdig, der Staat selbst ist lediglich Verpflichteter.

Auch sämtliche andere staatliche Gängelleien (§ 226 BGB: Schikaneverbot) beruhen auf bloßer galoppierender Angst einer nicht mehr zu rationalem Denken freien Mehrheit.
Der Normalbürger ist nicht einmal vor den absurdesten Gedankenspielen der Verordnungsgeber sicher, dass Killerviren an bestimmten Stellen nicht um die Ecke (an Visiren vorbei) fliegen können, oder Straßenkarten lesen und über Uhrzeiten bescheid wissen um ihre Gefährlichkeit nationaler Tragweite darauf abstimmen zu können!

Wissenschaftler und Kritiker, die den sachlichen Diskurs verlangten wurden reihenweise verleumdet, eingeschüchtert und durch zahlreiche Hintertüren zensiert.

IV. Die Maskenauflagen stellen unerträgliches Unrecht dar!

Nicht nur jeder Arzt hat sich in die Verpflichtung gestellt, niemals zu schaden, auch Beamte sind über ihren Eid zur Gewissenhaftigkeit verpflichtet.
Dem Normalbürger ist aber die Gewissenhaftigkeit eines der vornehmsten Grundrechte, definiert in Art. 4 GG.
Gewissenhaftigkeit ist für funktionierende freie Gesellschaften eine essentielle Grundvoraussetzung.
Der die Gewissensfreiheit garantierende Art. 4 GG ist auch vom IfSG nicht ausgenommen.
Das Leugnen des vorliegenden Propagandakrieges ist Bestandteil eben desselben.
Dies ändert nichts daran, dass Art. 4 GG uneingeschränkt gültig ist.

Art. 4 GG [Gewissensfreiheit]:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Übersicht der Grundgesetz-Einschränkungen
(Zitiergebot aus Art. 19 (1) GG):
Im IfSG ... wird ausgesetzt ... des Grundgesetzes
§ 5 (2) Nr. 9
§ 15a (3)
§ 16 (4)
§ 17 (7)
§ 20 (14)
§ 21
§ 25 (5)
§ 28 (1)
§ 28a (2) Nr. 1
§ 29
§ 30 (2+3)
§ 32
§ 36
§ 41
§ 50a
§ 51
Art. 2 (2) S. 1 GG
Art. 13 (1) GG
Art. 13 GG
Art. 2 (2) S.2; 8; 11 (1); 13 GG
Art. 2 (2) S. 1 GG
Art. 2 (2) S. 1 GG
Art. 2 (2) S.1+2; 13 (1) GG
Art. 2 (2) S.1+2; 8; 11; 13 (1) GG
Art. 8 GG
Art. 2 (2) S.1+2; 13 (1) GG
Art. 2 (2) S.1+2; 10 GG
Art. 2 (2) S.2; 8; 10; 11 (1); 13 (1) GG
Art. 2 (2) S. 1; 11(1) GG
Art. 13 (1) GG
Art. 13 (1) GG
Art. 13 (1) GG

Alle anderen GG-Artikel bleiben in Kraft und binden daher alle Staatsgewalten unmittelbar:
Art. 1 (3) GG lautet, "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Somit hat der Wissende das unmittelbar geltende Recht das Tragen von Propagandakriegswaffen aus Gewissensgründen abzulehnen.
Er muss sich dafür nicht erst durch alle Instanzen klagen und in der Zwischenzeit sich und andere gefährden.

Unerträgliches Unrecht kann und darf man nach Gustav Radbruch nicht ausführen.
Mit Verweis auf die Mauerschützen der DDR bleibt jedermann auch gegen eine Obrigkeit seinem eigenen Gewissen verantwortlich.
Nach hiesiger Auffassung ist dieser Propagandakrieg möglichst schnell siegreich zu beenden, um seine Kosten möglichst gering zu halten.
Der Wissende sollte daher alle Register ziehen: https://leak6.de/yt-reuploads/Alle_Register.mp4 = https://t.me/Leak6_de/38