Das Urteil des AG-Weimar 6 OWi 523 Js 202518/20
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Pandemische Lage Nationaler Tragweite hat nie bestanden.
Thüringer
Coronaschutzverordnung verfassungswidrig!
Keine Vorlagepflicht für verfassungswidrige Verordnungen beim
Bundesverfassungsgericht.
AG-Weimar
6_OWi-523_Js_202518-2020.pdf |